Antiloch-Garantie

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Für eine Geltendmachung der Garantie, müssen Kunden die entsprechenden, defekten Produkte per E-Mail bei team@jclay-socks.com anmelden. Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn der Kunde der E-Mail eindeutige Fotos beilegt. Eindeutigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang die klare Erkennbarkeit des J.Clay Produkts, der Größe und Farbe, sowie des dem Antrag zugrundeliegenden Mangels.

Für alle Socken gilt eine Garantiezeit von 6 Monaten ab dem Kaufdatum des Produkts.
Bitte beachte die Nachfolgende Informationen zur Garantie.

Allgemeine Garantie Informationen

Alle J.Clay Produkte werden mit hochwertigen Materialien produziert und unterliegen einer strengen Qualitätskontrolle. Trotzdem können wir nicht versprechen, dass deine J.Clay Socken nie ein Loch bekommen. Falls eines unserer Produkte einen solchen Mangel hat, übernehmen wir zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung, die folgende Herstellergarantie.

Die J.Clay GmbH & Co. KG, gewährt dem Verbraucher eine zeitlich befristete Garantie für die von ihr hergestellten Produkte zu den nachfolgenden Bedingungen und in dem nachfolgend beschriebenen Umfang. Die gewährte Herstellergarantie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie z.B. dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die J.Clay GmbH & Co. KG. 

Verbraucher im Sinne dieser Herstellergarantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produktes ist und es nicht erworben hat, um es privat weiterzuverkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten Dritten zu verkaufen. 

Bei dieser Garantie handelt es sich um eine freiwillige und nicht rechtsbindende Leistung der Die J.Clay GmbH & Co. KG, die jederzeit ohne die Angabe von Gründen verwehrt werden kann.

Garantieumfang

Die Garantiebedingungen gelten ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Die Garantie gilt für alle Produkte, die ab dem 01. Januar 2021 (Bestelldatum) erworben wurden. Die J.Clay GmbH & Co. KG garantiert, dass die Produkte frei von Löchern sind. Ansprüche aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Im Rahmen dieser Garantie werden Mängel behoben, die nachweislich auf einem Materialfehler beruhen.

Für alle Socken gilt eine Garantiezeit von 6 Monaten ab dem Kaufdatum des Produkts. Ist das Produkt bereits bei der Lieferung im ungetragenen Zustand mangelhaft, muss dies unverzüglich nach Erhalt der Ware unserem Support mitgeteilt werden. Dieses veranlasst dann den Versand einer Ersatzlieferung.

Mängel, die erst nach dem Tragen des Produktes entstehen, können über unser Reklamations-Formular reklamiert werden. Produkte, die älter als sechs Monate sind, sind prinzipiell von der Garantie ausgeschlossen. Wir leisten diese Garantie mittels kostenloser Behebung der Mängel, die innerhalb der Garantiezeit auf einem Materialfehler beruhen. Die Behebung dieser Mängel erfolgt durch Austausch des Produkts ggf. auch durch ein Nachfolgemodell oder einer Farbe, die von der in der ursprünglichen Bestellung abweicht.
In Ausnahmefällen behält sich die J.Clay GmbH & Co. KG das Recht vor, eine dem Produktwert entsprechende Ausgleichszahlung zu tätigen.

Von der Garantie ausgeschlossene Sachverhalte

Bei Kulanzleistungen gegenüber dem Kunden, besteht für diesen kein Anspruch auf eine Garantieleistung. Eine Garantie setzt einen Kauf zwingend voraus. Es muss dafür, seitens des Kunden, eine Gegenleistung erbracht worden sein.

Bei dem Erwerb von J.Clay Produkten über Drittanbieter besteht kein Anspruch auf die Garantieleistung.

Werden, im Rahmen einer unserer Aktionen Produkte verschenkt, so besteht für diese Produkte kein Anspruch auf eine Garantieleistung.

Produkte, deren Kaufdatum mehr als 6 Monate zurückliegt, sind prinzipiell von der Garantie ausgeschlossen.

Hinweis zur Garantiezusage § 477 BGB

Vollends unabhängig von dieser Herstellergarantie und davon, ob im Garantiefall die vorgeschriebene Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht, bestehen uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers gegenüber dem jeweiligen Verkäufer. Nach eigener freier Wahl können daher auch ohne Geltendmachung der Garantieansprüche die gesetzlich geregelten Käuferrechte wegen Mängel der Kaufsache, insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatzes (siehe § 437 BGB) und die entsprechenden gesonderten Verjährungsregeln in § 438 BGB gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden. Die Garantie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.

Haftung

Die Garantieerklärung gewährt keinen Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden jeglicher Art oder sonstiger Schadenersatzansprüche. Von dieser Einschränkung ausgenommen sind zwingende gesetzliche Bestimmungen, nach denen der Hersteller außerhalb dieser freiwilligen Garantieerklärung haftet.
 

Ausschlussfrist Verjährung

Ansprüche aus der Garantie sind unverzüglich, spätestens jedoch 2 Monate nach Kenntnis eines Fehlers geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Rechten aus der Garantie ausgeschlossen. Ansprüche aus der Garantie verjähren nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Ende der Garantiefrist.